Veranstaltung: | LDK-Celle-2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Niedersachsen (dort beschlossen am: 09.03.2025) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.03.2025, 15:10 |
WA8: Verbesserung der Rechte und Einbringungschancen von Studierenden in Niedersachsen
Antragstext
1. Gleichstellung ausbauen und Diskriminierung vorbeugen
Demokratische Mitbestimmung in der Hochschulpolitik kann nur dann gelingen, wenn
alle Statusgruppen gleichermaßen Gehör finden. Die derzeitige Praxis, dass in
vielen Hochschulgremien alle Statusgruppen außer den Hochschullehrer*innen in
wichtigen Entscheidungen übergangen werden können, wird unserem Demokratie und
Mitbestimmungsverständnis nicht gerecht . Wir fordern auf Basis der rechtlichen
Lage, die studentische Mitbestimmung strukturell zu fördern und Gremien
Statusgruppen demokratischer zu gestalten.
Zudem sind die Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen von zentraler
Bedeutung für die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen und den Schutz vor
Diskriminierung. Wir fordern daher, dass Gleichstellungsbeauftragte mit
erweiterten finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden und eine
umfassende Sensibilisierung für migrantische Lebensrealitäten ermöglicht wird.
Nicht zuletzt haben die Nahostproteste an den Hochschulen auch gezeigt, dass die
zur Verfügung stehenden Ressourcen für Antidiskiminierungsstellen ebenfalls
nicht dem notwendigen Rahmen gerecht werden.
Außerdem ist die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle an allen
niedersächsischen Hochschulen notwendig, um diskriminierende Erfahrungen von
Studierenden wirksam entgegenzuwirken und zu bearbeiten. Aktuell sind die
Angebote der einzelnen Hochschulen zu unterschiedlich und oft nicht ausreichend.
Wir fordern daher, dass einheitliche Standards für die systematische Erfassung
und Bearbeitung von Beschwerden von Studierenden eingeführt werden, basierend
auf dem Hessischen Hochschulgesetz. Diese unabhängige Stelle muss für
Studierende niedrigschwellig zugänglich und von der Lehre sowie Forschung
unabhängig sein.
Forderungen:
Studentische Mitbestimmung strukturell fördern und Gremien Statusgruppen
demokratisieren. Mehr Ressourcen und erweiterte Kompetenzen für die
Gleichstellungsbeauftragten und Antidiskriminierungsstellen an Hochschulen.
Ergänzung von § 5 Abs. 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes: „Die
Hochschulen stellen die systematische Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden
Studierender nach einheitlichen Maßstäben sicher.“
2. Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags (Änderung § 11) und von
Langzeitstudiengebühren (Änderung § 13)
Die finanzielle Lage von Studierenden hat sich verschlechtert und das
Armutsrisiko erhöht. Wir fordern die Abschaffung des Verwaltungskostenbeitrags
in Niedersachsen, wie es in anderen Bundesländern bereits umgesetzt wurde.1
Dieser Beitrag belastet besonders armutsgefährdete Studierende und mindert die
Attraktivität des Wissenschaftsstandorts, da dies eine kurzfristige Maßnahme
darstellt.
Bildung muss ein Grundrecht sein und darf keine finanziellen Hürden aufwerfen.
Langzeitstudiengebühren verschärfen soziale Ungleichheit. Besonders betroffen
sind Studierende aus nicht privilegierten Familien, die Pflegearbeit leisten,
psychisch erkrankt sind oder neben dem Studium arbeiten. Viele Bundesländer
haben Langzeitstudiengebühren abgeschafft – Niedersachsen sollte folgen. Vor
allem zum Masterstudiengang nach Niedersachsen gezogene Studierende zahlen oft
bereits zu Beginn ihres Studiums Langzeitgebühren, selbst wenn ihr Bachelor in
einem anderen Bundesland gebührenfrei war, jedoch die Regelstudienzeit zu weit
überschritten wurde.2 Studierende, die in Niedersachsen ihren Abschluss machen,
fangen statistisch auch eher an hier einen Beruf auszuüben.
Forderung:
Abschaffung der Langzeitstudiengebühren bis spätestens 2026. Minimalziel muss
dabei die Verlängerung des Studienguthabens und Ausweitung der Anerkennung von
ehrenamtlichem Engagement gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4-5 und die Abschaffung
des Verwaltungskostenbeitrags in Niedersachsen sein.
3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für studentische Hilfskräfte (Änderung §
33)
Die Arbeitsbedingungen für studentische Mitarbeitende an Hochschulen müssen
deutlich verbessert werden. Wir fordern Mindestvertragslaufzeiten von 24
Monaten, ein Einstiegsgehalt von 16,50 € sowie die Einführung von Lohnerhöhungen
nach Erfahrungsstufen, damit die Arbeit, die häufig existenziell für die Lehre
ist, gerecht entlohnt wird. Darüber hinaus muss die demokratische Mitbestimmung
der studentischen Beschäftigten in Personalvertretungen gesichert werden. Durch
die hohe Abhängigkeit gegenüber den facheigenen Professor*innen kommen die
geltenden Regelungen oft nicht zum Tragen, da diese ohne strukturelle
Unterstützung eingefordert werden müssen, wodurch sowohl der Studienerfolg als
auch die Weiterbeschäftigung gefährdet sind.
Forderung:
Einführung von bindenden Mindestvertragslaufzeiten, Einstiegsgehältern und
demokratischer Mitbestimmung für studentische Hilfskräfte. Schaffung und
Förderung von studentischen Personalräten an niedersächsischen Hochschulen,
beziehungsweise Einbindung in vorhandene Personalratsstrukturen.
Begründung
Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen stellt sich solidarisch an die Seite der Studierenden in Niedersachsen. Deshalb stellen wir mit diesem Antrag mehrere Forderungen auf, die eine grundlegende Verbesserung der Studienbedingungen, der geschlechtergerechten Mitbestimmung und der sozialen Absicherung für Studierende in Niedersachsen zum Ziel haben.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (GRÜNE JUGEND Niedersachsen (dort beschlossen am: 14.03.2025), Eingereicht)