Die ländlichen Räume – insbesondere der Nordwesten der Republik - sind die Träger*innen der Energiewende. Neben den Wind- und Solarparks, von denen die Kommunen nun dank der Landesregierung profitieren, bündeln sich hier die Trassen für die Anbindung der Offshore Windkraftanlagen (Offshore-Netzanbindungssystem ONAS). Hier befinden sich auch die Kernelemente der Wasserstoffinfrastruktur (Elektrolyseure für die Produktion, Kavernen für die Speicherung, Trassen für den Transport von Wasserstoff in die gesamte Republik).
Die Jahre und teils Jahrzehnte dauernden Großbaustellen für den Transport von Offshore-Strom und die Speicherung von Wasserstoff belasten den ländlichen Raum in Niedersachsen, insbesondere den Nordwesten, erheblich. Zu der direkten Belastung aus Baustellen und Lastverkehr kommen Bodenabsenkungen sowie die Unmöglichkeit der Planung anderer lokaler infrastruktureller Maßnahmen z.B. für den ökologischen und den sozialen Bereich.
Es braucht deshalb zumindest einen Nachteilsausgleich für die besonders betroffenen Gemeinden. Diese Forderung entspricht dem Beschluss der LDK Gifhorn 2024 (siehe [1]). Die Wertschöpfung findet im Wesentlichen eben nicht in der Region vor Ort statt! Sie findet dort statt, wo die Energie hin transportiert wird, wo produzierende Unternehmen ihre Gewerbe- und Körperschaftssteuer, sowie deren Mitarbeiter:innen ihre Einkommens- und Lohnsteuer zahlen. Vor Ort im ländlichen Raum werden für den Bau der Offshore-Trassen und die Speicherung von Wasserstoff nur sehr wenige Arbeitsplätze geschaffen, die besitzenden und betreibenden Unternehmen bzw. Konzerne sind meist keine lokalen Firmen. Um die Nachteile für Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus auszugleichen braucht es deshalb reale Vorteile für die gesamte Region.
Darüber hinaus ist die regenerative Wärmeversorgung, anders als der Antrag suggeriert, im ländlichen Raum nicht einfacher umsetzbar als in städtischen Ballungsräumen. Die zersiedelte ländliche Struktur mit Außenbereichen sowie mit Wohngebieten aus überwiegend Einfamilienhäusern lässt zentrale Wärmeversorgung kaum zu und verhindert das Interesse von öffentlichen und privaten Investoren. Jeder und jede einzelne wird sich selbst kümmern müssen.
[1]: „Nachteilsausgleich für den Ausbau der Offshore Netzanbindungssysteme ONAS“, Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 02./03.11.2024 in Gifhorn