Veranstaltung: | LDK-Celle-2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.02.2025, 11:54 |
Satz2: § 25 Absatz 1 Landessatzung
Antragstext
alt:
Die LDK wählt das Landesschiedsgericht. Dieses besteht aus einem/r Vorsitzenden
und zwei BeisitzerInnen sowie den jeweiligen StellvertreterInnen. Die Amtszeit
beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder bleiben
bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich.
neu:
Die LDK wählt das Landesschiedsgericht. Dieses besteht aus einer*m Vorsitzenden,
zwei Beisitzer*innen, darunter die*der stellvertretende Vorsitzende, sowie drei
stellvertretenden Beisitzer*innen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die
Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
Wiederwahl ist möglich.
Begründung
Im Fall des Ausfalls d. Vorsitzende*n müsste eine Person (stv. Vorsitz) einspringen, ohne vorher aktives Mitglied des LSchG gewesen zu sein und damit Erfahrungen in diesen Sachen gesammelt zu haben. Mit der Änderung übernimmt in dem Fall der Verhinderung des Vorsitzes (z.B. Befangenheit) ein*e Beisitzende*r den Vorsitz übernimmt und ein*e stellvertretende*r Beisitzer*in steigt mit ein.